• Hui Buh
    Dabei seit: 1268092800000
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    geschrieben 1299835414000

    Hallo liebes Forum,

    Vor einigen Monaten (Mitte Oktober) habe ich für meine Frau und mich eine Kreuzfahrt mit der Columbus von Hapag Lloyd gebucht. Anzahlung wurde relativ zügig abgebucht, Buchungsbestätigung kam auch schnell. Reisedatum sollte der 7.5. bis 15.05.2012 (!) sein.

    Vor ein oder zwei Wochen stieß ich im Netz auf die Nachricht, dass Hapag Lloyd sich von der Columbus trennen wird. Und zwar ein Jahr vor dem eigentlichen Ende des Chartervertrages. Die Übergabe sollte im Mai 2012 passieren. (An dieser Stelle der Hinweis, die von uns gebuchte Reise wäre die vorletzte aus dem z.Z. gültigen Katalog gewesen). Ich habe mir also noch nichts dabei gedacht und gar meine Frau daraufhin gewiesen wir würden die vorletzte Reise der Columbus (unter Hapag Lloyd) machen.

    Vor einigen Tagen nun erhielt ich die Ankündigung der Absage der Reise. „nimmt Hapag Lloyd Kreuzfahrten die jetzige Columbus… am 7. Mai aus der Flotte. Die beiden Anschlussreisen… müssen daher leider entfallen.“Man bedauert sehr dass wir nicht reisen können usw. usw. „Als Trostpflaster bieten wir Ihnen an, die Nachfolgerin der Columbus zu besonderen Kondiitionen zu entdecken“, man bietet uns einen Rabatt von 10% auf eine Reise in 2012 an. Tatsächlich ist es so, dass es zwar bereits Routen gibt (www.hlkf.de) aber keine Preise. Es bleibt also zu vermuten, dass die Preise deutlich über dem liegen werden was wir nun bezahlt hätten.

    Auch aus den AGB von Hapag Lloyd geht m. E. nicht hervor, dass so eine Vorgehensweise vorgesehen ist. (http://www.hlkf.de/include/download.inc.php?file=..%2Fredwork%2Fmediapool%2F319346_101210_FINAL_Reiseanm_Hochsee_dt_LV_10_10.pdf)

    Hier ist nur von höherer Gewalt und ähnlichem die Rede.

    Daher meine Fragen: Ist die Vorgehensweise von Hapag Lloyd okay? Was kann ich tun?

    Vielen Dank für Eure Hilfe!

    P.S. was mich wirklich ärgert ist die Tatsache, dass unserer Reisebüro eine Stornobestätigung bekommen hat, aus der nicht hervorgeht dass die Reise von Hapag Lloyd abgesagt wurde. Es wird der Eindruck erweckt wir hätten storniert…

  • Kourion
    Dabei seit: 1216684800000
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    geschrieben 1299837168000

    Hi,

     

    hier kurz ein Zitat aus § 651 (a / IV) des BGB:

     

    "Er (der Reisende) kann... , ebenso wie bei einer Absage der Reise durch den Reiseveranstalter, die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise verlangen, wenn der Reiseveranstalter in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus seinem Angebot anzubieten. Der Reisende hat diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung durch den Reiseveranstalter diesem gegenüber geltend zu machen."

    Hier nachzulesen      : Alles zu § 651 / auch bezügl. höherer Gewalt.

     

    Ich gehe davon aus, dass die Stornierung kostenfrei war.

    LG

    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)
  • Hui Buh
    Dabei seit: 1268092800000
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    geschrieben 1299838133000

    Danke für den Link.

    Verstehe ich das richtig: Hapag LLoyd hat vergleichbare Reisen (eine WOche, Mittelmeer) auf dem neuem Schiff. Diese müßten Sie mir anbeiten zum Preis der "alten" Reise?

    JA die Stornierung war kostenfrei. Die Anzahlung wurde Zeitgleich mit der Stornobestätigung (gestern) zurück gebucht.

  • chepri
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    gesperrt
    geschrieben 1299839203000

    Allzuviel Hoffnung würde ich mir nicht machen. Der Passus "wenn der Reiseveranstalter in der Lage ist, eine solche Reise... aus seinem Angebot anzubieten" ist sehr schwammig und wenn Hapag nicht freiwillig darauf eingeht, sicher ein etwas längerer Rechtsstreit. Du kannst ja mal an die Reederei schreiben, du möchtest die und die Reise machen und verweist auf den § 651 IV BGB. Antwort abwarten. Wobei ich persönlich finden, die Reederei hat sich nicht schlecht verhalten. Da leist man häufig ganz andere Dinge.

  • Kourion
    Dabei seit: 1216684800000
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    geschrieben 1299839488000

    Nun ja, das steht allerdings:

    "... wenn der Reiseveranstalter in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus seinem Angebot anzubieten."

    Wie kann man das "in der Lage" interpretieren ? Vllt. - sind die anfallenden Zusatzkosten für den RV zu hoch, muss er nicht ?

    Versuch's einfach im RB. Fragen kostet nichts.   ;)

     

    P.S.: chepri war schneller.  ;)

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  • Sunshine997
    Dabei seit: 1231200000000
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    geschrieben 1299884541000

    Also ich denke schon, dass sich HLKF hier korrekt verhält. Das gebuchte Schiff steht ja definitv nicht mehr zur Verfügung und es ist auch noch lang hin bis zur Kreuzfahrt.

    Die Anzahlung wurde sofort zurücküberwiesen und man bietet Dir sogar 10 % Rabatt auf eine Reise mit der neuen Columbus an (ob sich das für Dich rechnet, kannst Du natürlich erst wissen, wenn die neuen Preise feststehen; wenn es sich nicht rechnet, weil die Preise deutlich höher sind auf dem neuen Schiff, kannst Du ja immer noch versuchen, zu verhandeln; da könntest Du ganz gute Chancen haben, HLKF will ja sicher seine alten Stammkúnden halten).

     

    Ehrlich gesagt, verstehe ich nicht so ganz, wo Dein Problem ist. Bis zu Deinem Reisetermin sind es noch 14 Monate!!! Und dass sich über einen so langen Zeitraum bei einem Unternehmen mal was ändern kann, ist einfach normal. Natürlich ist das ärgerlich, aber in der langen Zeit bis zum geplanten Reisebeginn wirst Du doch irgendeine für Dich passende Kreuzfahrt finden. Und Deine Anzahlung hast Du zurück, einen Schaden hast Du also definitiv nicht erlitten. So what?

    "Recht haben" bedeutet nicht unbedingt "Recht bekommen", jeder Fall ist anders und selbst gleiche Sachverhalte führen nicht unbedingt zu identischen Urteilen
  • chepri
    Dabei seit: 1148342400000
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    gesperrt
    geschrieben 1299921751000

    Ich bin zwar auch der Meinung, dass sich die Reederei korrekt, das heißt rechtskonform verhalten hat, sehe ansonsten die Sache nicht ganz so locker wie sunshine997 ("...dass sich mal was ändern kann...").

    "Pacta sunt servanda" (Verträge sind einzuhalten) ist der wichtigste Grundsatz auch des privaten Vertragsrechts. Wenn man diesen so locker aushebeln könnte ("sind ja noch 14 Monate, da findest du schon noch was") stünde es schlecht bestellt um unser Rechtswesen. Vermutlich auch deshalb das Angebot mit den 10% Rabatt zusätzlich zum Willen, Kunden an sich zu binden.

  • gabriela_maier
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    geschrieben 1299923046000

    Ich könnte mir vorstellen, das hier ein Passus aus dem BGB greift: "Wegfall der Geschäftsgrundlage".

    Die unternehmerische Entscheidung, wie z.B. hier ein Schiff aus dem Verkehr zu ziehen, darf nicht ausgeschlossen sein. Vor allem dann nicht, wenn es grosse zeitliche Abstände zwischen Vertragsabschluss und Liefertermin gibt.

    Gruss Gabriela

  • chepri
    Dabei seit: 1148342400000
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    geschrieben 1299927320000

    Alles schön und gut, natürlich könnte man u.U. bei 313 BGB subsumieren ( wo auch sonst) und selbstverständlich nimmt man keinen Einfluß auf die unternehmerischen Entscheidungen. Allerdings bleibt dem Unternehmer nicht erspart, die Konsequenzen zu tragen und davon weiche ich kein jota ab. Der von mir genannte Rechtsgrundsatz findet übrigens seinen Ausfluß in § 242 BGB "Treu und Glaube".

    Dazu kommt, dass die Bestimmungen der §§ 651a ff BGB "lex specialis" sind und den allgemeinen Grundsätzen des BGB gegenüber vorrangig sind.

    Und wenn ich schon bei der "Kleinkariertheit" bin noch eine Anmerkung: Der Veranstalter hat keinen Liefertermin, sondern einen Termin zur Leistungserbringung.

  • Sunshine997
    Dabei seit: 1231200000000
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    geschrieben 1299943854000

    @ chepri

    Und was genau sollte Deiner Meinung nach HLKF jetzt tun?

     

    Du meinst, ich sehe das zu locker? :D  

    Mag sein, aber ich habe mir angewöhnt, nur dann auf irgendeiner Rechtsposition zu beharren, wenn jemandem ein tatsächlicher Schaden entstanden ist (und dann kann ich unglaublich hartnäckig sein) ... und nicht einfach in jedem Fall, wo man eben "im Recht" wäre, aber keinen Schaden erlitten hat...  Macht das Leben ungemein leichter ... :kuesse:

    "Recht haben" bedeutet nicht unbedingt "Recht bekommen", jeder Fall ist anders und selbst gleiche Sachverhalte führen nicht unbedingt zu identischen Urteilen
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